ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für den Vermietungsvertrag zwischen dem Betreiber der Ferienwohnung Brüssing- Reiterweg 13a- 93080 Pentling und des Appartements „Karmeliten am Dom“ in 93047 Regensburg- Speichergasse 1 sowie dem buchenden Gast

 

 

I. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

   1.       Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber der Ferienwohnung zustande. Diesem steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

   2.       Vertragspartner ist mindestens ein Eigentümer  der Ferienwohnung (FeWo) oder dessen Vertretung und der Kunde.

   3.       Alle Ansprüche gegen die Ferienwohnung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers der Ferienwohnung beruhen.

 

 

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

   1.       Der /die Betreiber der Ferienwohnung sind verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

   2.       Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise der FeWo zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der  FeWo an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

   3.       Der Betreiber kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohnung und/oder für die sonstigen Leistungen der Ferienwohnung erhöht.

   4.       Der Betreiber der Ferienwohnung ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

   5.       Als Zahlungsmethoden sind Barzahlung sowie Banküberweisung willkommen.

  

 

III. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Ferienwohnung  

   1.       Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber der FeWo geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form von beiden Seiten. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der FeWo zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

   2.       Sofern zwischen der FeWo und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der FeWo  auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber  ausübt.

 

Folgende Stornierungsfristen werden vereinbart:

 

  Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Belegung der Ferienwohnung  hat der Betreiber der FeWo die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Der Vermieter ist stets bemüht, die Wohnung anderweitig vermieten zu können.

  Es gelten folgende Stornierungsfristen und Zahlungsbedingungen, wenn kein Ersatzmieter vom Betreiber der Ferienwohnung gefunden wird:

  - bis 20 Tage vor Anreise kostenfrei

  - 19-8 Tage vor Anreise 20% des Angebotspreises

  - von 7 bis 1 Tag vor Anreise 80% des Angebotspreises

  - bei Stornierung oder Nichterscheinen am Anreisetag 90% des Angebotspreises.

  Bei kurzfristiger Buchung gelten die vereinbarten Bedingungen beider Vertragspartner.

 

  3.       Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

  Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen  Mietpreises verpflichtet.

   4.    Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.

   5.    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 
 

IV. Rücktritt des Betreibers der Ferienwohnung

   1.       Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Betreiber  in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Appartement vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Betreiber der Ferienwohnung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

   2.       Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Ferienwohnung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Ferienwohnung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

   3.      Ferner ist der Betreiber der Ferienwohnung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

           - Höhere Gewalt oder andere von dem Betreiber der Ferienwohnung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

           - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Personenzahl des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;

           - der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Betreiber der Ferienwohnung zuzurechnen ist.

   4.       Bei berechtigtem Rücktritt des Betreibers der Ferienwohnung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

V. Appartementbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

    1.       Das gebuchte Appartement steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

   2.       Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Betreiber  spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber der Ferienwohnung einen weiteren Tag in Anrechnung bringen. Gepäckaufbewahrung am Abreisetag ist möglich.

 

 

 

 VI. Haftung des Betreibers der Ferienwohnung

  1.      Dieser haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der/die Betreiber der Ferienwohnung die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen  Pflichtverletzung des Betreibers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Ferienwohnung beruhen. Einer Pflichtverletzung steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Betreiber auftreten, werden der/die Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

   2.      Der/die Betreiber  der FeWo haften nicht für entwendete oder verloren gegangene Gegenstände aus der Wohnung. Diese können sicher im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der/die Betreiber empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

   3.      Dem Mieter stehen zwei Fahrräder im verkehrstauglichen Zustand zur freien Benutzung kostenfrei während des Aufenthaltes zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, vor jeder Fahrt, die Fahrräder in Augenschein zu nehmen; insbesondere die Bremsen zu testen und die Räder auf sicheren Halt zu prüfen. Die Fahrräder sind im Fahrradraum der Wohnung abgeschlossen aufzubewahren. Während des Ausflugs müssen diese bei Besichtigungen etc. abgeschlossen werden.

   4.      Der Vermieter haftet nicht für Unfälle mit diesen Fahrrädern. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit diese beseitigt werden können.

 

 

VII. Schlussbestimmungen

   1.       Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung in der Ferienwohnung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

   2.       Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung.

   3.       Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Ferienwohnung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Ferienwohnung.

   4.       Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

   5.       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag in der Ferienwohnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

„Zum 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Plattform derzeit noch nicht betriebsbereit zur Verfügung steht; die Plattform wird ab dem 15.02.2016 ihren Betrieb aufnehmen."

  

Verwendung des Onlinebuchungstools der Bayern Reisen & Service GmbH

 Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklung von Anfragen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) der Firma Bayern Reisen & Service GmbH, Im Gewerbepark D 33, 93059 Regensburg (www.bayern-reisen-service.de, nachfolgend „BRSG“). Im Rahmen des OBT verarbeitet die BRSG die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der BSRG zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://www.bayern-reisen-service.de/datenschutzerklärung/ einsehen können.